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In dem Werk möchte der Verfasser in erster Linie der Frage nachgehen, ob die schiitischen Gelehrten und Juristen in Iran seit der Revolution 1978/79 so etwas wie ein eigenes, nunmehr „schiitisches“ Völkerrecht auf der Grundlage eines religiös-normativen Textkorpus entwickelt haben, das als Alternativmodell zu dem indigen europäischen (allgemein vorherrschenden) Diskurs zu diesem Thema fungieren kann. Florian Broschk liefert uns eine ausführliche Analyse der Studie zum Thema „Islam und Völkerrecht“, die der in Montpellier promovierte und nunmehr als Professor für Öffentliches Recht und Völkerrecht an der Teheraner ʿAllāmaṬabāṭabāʾī angestellte Moḥammad Reżā Żeyāʾī Bīgdelī (geb. 1942) im Jahre 1986 verfaßt hat. Durch eine genaue und sachliche Auseinandersetzung mit dieser Schrift ist es Herrn Broschk möglich, die vielen Widersprüche, Inkonsistenzen und Schwierigkeiten eines „schiitischen“ Völkerrechtes im Sinne von Bīgdelī aufzuzeigen. In einem weiterführenden Abschlusskapitel verlässt der Verfasser die Theorieebene und wendet sich der außenpolitischen Praxis des Staates Iran zu. Es wird ersichtlich, dass man in Teheran über die Jahre hinweg jenseits aller Revolutionsrhetorik und religiöser Legitimierung stets einen pragmatischen, realpolitischen Kurs verfolgt hat.