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In Anlehnung an die biblische Geschichte Sodom und Gomorrhas, wird die Geschichte des Propheten Lot, arabisch Lūṭ, in allen drei abrahamitischen Religionen als Legitimation genutzt, um gleichgeschlechtliche Sexualität religiös zu verbieten. Liwāṭ, was die Bezeichnung für die Taten des Volkes Lūṭs darstellt, wird verdammt, juristisch verurteilt und unter Strafe gestellt. Worin aber genau besteht das Verbrechen, das unter liwāṭ verstanden wird? Wie soll dann im nächsten Schritt mit jemandem verfahren werden, der sich des liwāṭ schuldig gemacht hat? Muḥammad b. al-Ḥusayn al-ʾĀǧurrīy, ein šafiʿitischer Traditionarier (ca. 885–970) aus Bagdad, befasst ich in seiner Kompilation Ḏamm al-liwāṭ mit der juristischen Beurteilung von liwāṭ, was er als ityan ar-raǧuli ar-raǧula (dt.: Beischlaf zwischen zwei Männern) definiert. Er verfährt in seiner Argumentation nach der Methode der uṣūl al-fiqh, wenn er die Hauptquellen Koran und Hadithe als Grundlagen seiner ausführlichen Darlegung heranzieht. Eine Übersetzung und Analyse seines Werkes soll einen Einblick in seine religiös-juristische Vorgehensweise zur Urteilsfindung ermöglichen und dadurch einen wissenschaftlichen Beitrag zum Umgang mit gleichgeschlechtlicher Sexualität in der islamischen Jurisprudenz leisten.
1. Einleitung
1.1 Quellenlage und Forschungsstand
1.1.1 Weitere Anmerkungen
1.2 Liwāṭ, Homosexualität und die ġilmān: eine Begriffsdefinition
2. Geschichtliche Einordnung: Liwāṭ zur Abbasidenzeit
3. Muḥammad b. al-Ḥusayn al-ʾĀǧurrīy, ein šāfiʿitischer Traditionarier
3.1 Die uṣūl al-fiqh als Auslegungs- und Methodenlehre
3.2 Das islamische Strafrecht
4. Einführung in das Werk Ḏamm al-liwāṭ
4.1 Die Datierung des Textes
4.2 Die Übersetzung des Textes
4.3 Textaufbau und Inhalt
4.4 Der Sprachstil
4.5 Zur Kategorisierung des Werkes
5. Textanalyse
5.1 Die Geschichte Lūṭs
5.1.1 Die Geschichte Lūṭs im Ḏamm al-liwāṭ
5.1.2 Die besondere Schwere von liwāṭ
5.1.3 Aʿmāl qaum Lūṭ und die Frauen
5.2. Hadithe im Ḏamm al-liwāṭ
5.3 Die Bestrafungen im Ḏamm al-liwāṭ
5.3.1 Liwāṭ als zinā
5.3.2 Über denjenigen, der bereits eine gültige Ehe vollzogen hatte und denjenigen, der dies noch nicht hatte (muḥṣan und ġayr-muḥṣan)
5.3.3 Das Sich-aneinander-Reiben der Frauen (siḥāq) und die fehlende Penetration
5.4 Der verbotene Blick (naẓar) und das Problem des „Zusammenliegens“
5.5 Der Umgang mit den „Bartlosen“: ġilmān
5.6 ʾUqtulū al-fāʿil wa-l-mafʿūl bihi-Hinrichtungsarten im Ḏamm al-liwāṭ
5.6.1 ʾAbū Bakr as-Siddīq und die Verbrennung des lūṭīy
5.6.2 ʿAlīy b. ʾAbī Ṭālib und ʿUmar b. al-Ḫaṭṭāb
5.6.3 Die Nachfolgeneration (tābiʿīn)
5.6.4 Die anderen Rechtsschulen und liwāṭ
5.7 Der „Stift in der Büchse“- die Bedingungen für eine Verurteilung
5.8 Reue und Begnadigungen
6. Schlussbetrachtung
7. Literaturverzeichnis
Zur Autorin:
Lobna Jamal studierte von 2003 bis 2009 Islamwissenschaft und Neuere deutsche Literatur an der Rheinischen Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn. Zwischen 2006 und 2009 arbeitete sie als Studentische Hilfskraft am Institut für Orient- und Asienwissenschaften. Im Frühjahr 2010 begann sie dann ihre Tätigkeit als Wissenschaftliche Hilfskraft, zunächst am Institut für Orient- und Asienwissenschaften und später dann am Bonner Zentrum für Transkulturelle Narratologie sowie der Bonn International Graduate School – Oriental and Asian Studies. Seit 2011 ist sie Projektassistentin am Mamlukenkolleg in Bonn.
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